Meine Leistungen

Von Beginn an

Ab bekannt werden der Schwangerschaft strömt eine Vielzahl von Gefühlen und Fragen auf euch ein.
Gerne stehe ich euch als als Hebamme mit Rat und Tat zur Seite. 
Bei eventuell auftretenden Schwangerschafts-
beschwerden gibt es eine Vielzahl von Linderungsmöglichkeiten. Unter anderem kommt mir hier auch meine Aus- und Weiterbildung in den Bereichen der Akupunktur und dem K-Taping im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe zugute.
In der Schwangerschaft biete ich die Möglichkeit der Schwangerenvorsorge, Geburtsvorbereitungskurse in der Gruppe oder Einzelvorbereitung, Akupunktur/Taping bei Beschwerden oder zur Vorbereitung auf die Geburt, an.



Die Geburt

Ich arbeite als angestellte Hebamme im Kreißsaal im Helene von Bülow Krankenhaus in Hagenow und betreue dort Frauen unter der Geburt.
Die Möglichkeit der Beleggeburt biete ich nicht an. 
Vorbereitend auf die Geburt können wir gerne Gespräche führen, geburtsvorbereitend akupunktieren oder andere Möglichkeiten um sich auf die Geburt vorzubereiten, besprechen. 


Wochenbett und erstes Lebensjahr

Ob du ambulant nach der Geburt nach Hause gehst, mehrere Tage im Krankenhaus bleibst oder einen völlig anderen Geburtsort für dich und dein Kind gewählt hast - wie geht es Zuhause weiter? 
Bei all deinen Fragen zur Säuglingspflege, Stillen, Fragen zur Wundheilung und vieles mehr, stehe ich dir zur Seite. 

Eine Begleitung durch eine Hebamme ist auch nach Fehl-oder Totgeburt möglich. 

Kosten

 
GESETZLICH VERSICHERTE
Wir als Hebammen rechnen ihre in Anspruch genommenen  Leistungen (unter Berücksichtigung des § 12 SGB V) direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Für diese Abrechnung nutze ich unter Beachtung des Datenschutzes den Service von Hebrech und Severins GmbH.  Für die Abrechnung benötigen wir anfänglich Ihre Versichertenkarte. Mit Eintritt der Schwangerschaft steht Ihnen Hebammenhilfe zu. Die folgenden Leistungen laut Hebammengebührenordnung werden komplett von der Krankenkasse übernommen. Die dafür von allen Krankenkassen gesetzlich vorgeschriebene Versichertenbestätigung der erbrachten Leistungen über die Versorgung mit Hebammenhilfe wird von Ihnen regelmäßig quittiert.


 

PRIVAT VERSICHERTE

Private Krankenkassen übernehmen in der Regel Leistungen des Hebammen-Leistungskatalogs. Dennoch weichen die Versicherungsbedingungen und Leistungserstattung voneinander ab. Bitte klären Sie im Vorfeld die Erstattung der Hebammen-Leistungen mit Ihrer Krankenkasse ab.